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   BGH, 17.12.1993 - 2 StR 645/93   

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https://dejure.org/1993,4201
BGH, 17.12.1993 - 2 StR 645/93 (https://dejure.org/1993,4201)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1993 - 2 StR 645/93 (https://dejure.org/1993,4201)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1993 - 2 StR 645/93 (https://dejure.org/1993,4201)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 21, 64
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Betäubungsmittelabhängigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 17.12.1993 - 2 StR 645/93
    Daran ändert es nichts, daß allein die Angeklagte Revision eingelegt und in deren Begründung keine Einwendungen gegen die Nichtanordnung der Unterbringung erhoben hat (BGHSt 37, 5 ff; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3, 5 ff).

    Der Strafausspruch, der - für sich gesehen - keinen rechtlichen Bedenken begegnet, kann nicht bestehen bleiben, da nicht auszuschließen ist, daß bei Anordnung der Unterbringung auf eine niedrigere Strafe erkannt worden wäre (vgl. BGHSt 37, 5, 10).

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 17.12.1993 - 2 StR 645/93
    Die Nichtanwendung des § 64 StGB ist hier auch nicht vom Rechtsmittelangriff gegen den Rechtsfolgenanspruch ausgenommen worden (vgl. BGHSt 38, 362 ff).
  • BGH, 27.09.1991 - 3 StR 30/91

    Revisionsrichterliche Überprüfung unterbliebener Unterbringung

    Auszug aus BGH, 17.12.1993 - 2 StR 645/93
    Daran ändert es nichts, daß allein die Angeklagte Revision eingelegt und in deren Begründung keine Einwendungen gegen die Nichtanordnung der Unterbringung erhoben hat (BGHSt 37, 5 ff; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3, 5 ff).
  • BGH, 09.01.1991 - 2 StR 625/90

    Verminderung der Schuldfähigkeit wegen Drogenabhängigkeit - Anordnung der

    Auszug aus BGH, 17.12.1993 - 2 StR 645/93
    Daran ändert es nichts, daß allein die Angeklagte Revision eingelegt und in deren Begründung keine Einwendungen gegen die Nichtanordnung der Unterbringung erhoben hat (BGHSt 37, 5 ff; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3, 5 ff).
  • BGH, 21.11.1996 - 1 StR 651/96

    Änderung eines Schuldspruchs wegen des Eintritts der Verfolgungsverjährung bei

    Hinzu kommt noch, daß selbst verjährte Taten, wenn sie wie hier ausreichend festgestellt sind, entsprechend ihrer Bedeutung strafschärfend berücksichtigt werden können (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1994 - 2 StR 645/93; Beschluß vom 5. Oktober 1994 - 2 StR 391/94; Beschluß vom 12. Mai 1995 - 3 StR 179/95).".
  • BGH, 18.10.1994 - 2 StR 244/94

    Unterbringungsanordnung - Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte - Vorliegen der

    Die Ausführungen des Landgerichts ("nach den gutachterlichen Äußerungen des Sachverständigen ist der Hang noch nicht dergestalt ausgeprägt ...") lassen auch besorgen, daß dabei von unzutreffenden Erwägungen zum Begriff des Hanges im Sinne von § 64 StGB ausgegangen worden ist, da es auf den Grad der Ausprägung des Hanges nicht ankommt (vgl. Beschluß des Senatsvom 17. Dezember 1993 - 2 StR 645/93).
  • BGH, 30.07.1996 - 1 StR 407/96

    Strafschärfung aufgrund der Verletzung einer Erziehungspflicht in schwerwiegender

    Hinzu kommt noch, daß selbst verjährte Taten, wenn sie wie hier ausreichend festgestellt sind, entsprechend ihrer Bedeutung strafschärfend berücksichtigt werden können (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1994 - 2 StR 645/93; Beschluß vom 5. Oktober 1994 - 2 StR 391/94; Beschluß vom 12. Mai 1995 - 3 StR 179/95).
  • BGH, 24.08.1993 - 5 StR 385/93

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer fortgesetzten Handlung bei meheren

    Eine fortgesetzte Handlung liegt aber nicht vor (BGH, Beschluß vom 19. Mai 1993 - 2 StR 645/93 -, Vorlegung an den Großen Senat für Strafsachen = StV 1993, 414; BGHSt 38, 165, 166; 37, 45, 47; 36, 105, 110; 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; 2, 163, 167; BGHR StGB vor § 1 fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 30 und 33).
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